Fristen gelten als vorläufig: 15. Juli 2027.
Alle Angaben entsprechen dem geprüften institutionellen Datenstand vom 1. Oktober 2026 (Amtliches Mitteilungsblatt 04/2026).
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Unterlagen, Sprachnachweise, Anerkennung von Vorleistungen und Fristen.
Fristen gelten als vorläufig: 15. Juli 2027.
Alle Angaben entsprechen dem geprüften institutionellen Datenstand vom 1. Oktober 2026 (Amtliches Mitteilungsblatt 04/2026).
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